Circa 6 Prozent der Bevölkerung ist von einer Legasthenie betroffen. Die Legasthenie wird auch Lese- Rechtschreibstörung genannt.

 

Eine Lese- Rechtschreibschwäche ist keine Legasthenie sondern bedeutet eine Verminderung der Lese- und Rechtschreibfähigkeiten, die aber nicht den Schweregrad einer Legasthenie erreicht.

 

Unsere Aufgabe bei der Diagnostizierung einer Legasthenie ist nicht nur die Überprüfung der Lese- und Rechtschreibfähigkeiten, es muß zudem ein Intelligenztest durchgeführt werden, da ein deutlicher Unterschied zwischen Intelligenz und Lese- Rechschreibfähigkeit vorliegen muß.

 

Außerdem müssen alle anderen möglichen Ursachen für Lese- Rechtschreibprobleme überprüft werden, wie Seh- oder Hörstörungen, Aufmerksamkeitsprobleme oder andere psychische Probleme.

 

Falls eine Legasthenie diagnostiziert werden kann stellen wir ein Attest zur Vorlage bei der Schulpsychologin aus. Mit diesem Attest hat der Schüler anspruch auf den sogenannten Nachteilsausgleich, das heißt er muß mehr Zeit in Prüfungen bekommen und die Rechtschreibleistung wird nicht zur Notenfindung herangezogen.

 

Allerdings übernimmt die Krankenkasse für das Attest nicht die Kosten, diese müssen von den Eltern getragen werden.

 

Auch eine Therapie der Legasthenie wird nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt.

Eine Kostenübernahme einer Therapie durch das Jugendamt ist nur in Ausnahmefällen möglich, oft muß dazu eine Gutachten erstellt werden.